Blut klebt am Frühstücksei!

Und das bleibt auch so, denn das Kükentöten geht weiter.  Wir können zwar Eier von Legehennen einkaufen, deren Brüder nicht getötet wurden, werden aber seit der Entwicklung der neuen In-Ovo-Selektionstechnik von Hühnereiern auch systematisch betrogen.

Sind so süß und flauschig – und werden doch getötet, wenn sie männlich sind und zu einer Legehennenlinie gehören: Auch in diesem Jahr sterben wieder über 40 Millionen Hähnchen in Deutschland am ersten Tag ihres Lebens. | Foto: Congerdesign / Pixabay

Es ist eine Frage der Definition: Ist das Embryo im Hühnerei bereits ein Küken, oder muss es dazu erst schlüpfen? Die Rewe Group und ihre Tochter Penny haben diese Frage entschieden. Sie bewerben die Eier von Legehennen, deren Brüder schon als Ei „verworfen“ wurden, mit dem Slogan „Eier ohne Kükentöten“. Für die Bruderhahn-Initiative ist das Verbrauchertäuschung. „Eier mit Embryonentötung“ wäre korrekt, taugt aber nicht als Verkaufsargument.

Wir haben die Qual

Wer bei Rewe oder Penny Eier kauft, kann wählen: Es gibt noch immer, bis Jahresende, Eier von Legehennen, deren Brüder getötet wurden, dann gibt es die Rewe-eigenen Bruderhahn-Projekte „Spitz und Bube“ und „Herzbube“. Die eine Marke steht für Freilandhaltung, die andere für die Bodenhaltung in überfüllten Ställen. Bei beiden werden die Hähne nicht getötet, sondern aufgezogen. Und dann gibt es noch Eier von Legehennen, deren Brüder abgetrieben wurden.

So stellt Seleggt die eigene Methode grafisch dar. Man beachte, dass in dem hier gezeigten Ei kein Embryo als ausgebildeter Kükenkörper erkennbar ist und dass in der Kiste links unten nichts liegt. | Grafik: Seleggt

Seleggt heißt das Kölner Startup, das mit der Rewe Group und Forschungsgeld aus Berlin die Geschlechtsbestimmung der Embryonen im Hühnerei zur Marktreife gebracht hat; „respeggt“ nennt Rewe die zugehörige Eigenmarke. Ein Marketingspiel mit Begriffen, wobei Selektion nicht so vertrauenserweckend klingt wie Respekt. Wovor aber hätten die Produzenten der respeggt-Eier denn Respekt? Vor dem ungeborenen Leben jedenfalls nicht.

Carsten Bauck vom Bauckhof in Klein-Süstedt, der Gründer der ersten Bruderhahn-Initiative und der einzigen, die auch so heißt, sagt dazu, dass das Gesetz nach wie vor mit Füßen getreten wird. Seit 2002 hat der Tierschutz Verfassungsrang in Deutschland. Und im Tierschutzgesetz steht, dass kein Tier ohne vernünftigen Grund getötet werden darf und dass keinem Tier grundlos Leid zugefügt werden darf. Wenn jetzt der Lebensmittelhandel und die Geflügelhalter behaupten, sie beenden das Kükentöten und es nur durch Abtreibung ersetzen, dann sei das „eine perfide Augenwischerei“.

2019 fällte das Bundesverwaltungsgericht jenes Urteil, das Julia Klöckners Gesetz nach sich zog – zum „Ende des Kükentötens“, wie auch sie das nennt. Tatsächlich handelt es sich um die Entwicklung der automatisierten Abtreibung männlicher Hühnerembryonen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte damals festgestellt, dass wirtschaftliche Interessen im Sinne des Tierschutzgesetzes kein vernünftiger Grund für das Töten männlicher Küken seien. Wer also Legehennenlinien züchtet, die nur aufs Eierlegen spezialisiert sind, kann die Hähnchen nicht einfach wegwerfen, weil sie kaum Fleisch ansetzen und deshalb als Broiler nicht taugen. Um die Brutbetriebe nicht vor das sofortige Aus zu stellen, gewährte das Gericht eine Übergangsfrist. Die soll nun auslaufen. 2022 ist Schluss mit dem Töten von Eintagsküken in Deutschland. 20 Jahre nachdem der Tierschutz Verfassungsrang erlangte.

So sieht es im Hühnerei schon am fünften Tag der Bebrütung aus: Der Kopf mit Auge und Schnabel, das Gehirn, der Körper, die Extremitäten – alles schon da. | Foto: Getty Images

Bei der von Seleggt entwickelten Methode zur In-Ovo-Geschlechtsbestimmung brennt ein Laser ab dem neunten Tag der Bebrütung des Eis ein winziges Loch in die Eierschale, durch das dann ein Tropfen der Allantois-Flüssigkeit entnommen wird. Die Allantois ist die Harnblase des Embryos, dort werden also Stoffwechselprodukte aufbewahrt bis zum Schlupf. Darunter bei weiblichen Tieren das Hormon Östronsulfat. Ist dieses weibliche Geschlechtshormon nicht vorhanden, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein männliches Küken, das da heranwächst. Und dann kann man dieses Küken „selektieren“.

Was sonst ein Hahn würde, den niemand haben will, wird nun durch kurzzeitiges Erhitzen pasteurisiert, dann schockgefrostet und dann „hochwertiges Futter“, wie das die Firma Seleggt nennt. Das Laserloch im Ei der als weiblich erkannten Embryonen verschließt sich von selbst durch einen eingebauten Schutzmechanismus der Eier gegen äußere Verletzungen.

Scheinbar perfekte Methode, die natürlich automatisch abläuft und von Computern gesteuert wird, nur leider eben auch ein paar Schönheitsfehler hat, die mit Automaten nicht aus der Welt zu schaffen sind.

Der ethisch gesehen relevanteste Fehler ist, dass man das Kükentöten nur vorverlegt hat, vom 21. Tag, dem des Schlupfes, auf den neunten Tag der Brutzeit.

Nachdem seit Januar das Gesetz vorliegt, dass das Töten der geschlüpften Küken ab 2022 in Deutschland verbieten soll, wird nun über den genauen Zeitpunkt debattiert – und da macht sich ein zweiter, inhärenter Webfehler der derzeitigen In-Ovo-Geschlechtsbestimmung bemerkbar: der neunte Tag. Früher in der Entwicklung des Kükens lässt sich die Seleggt-Methode nicht anwenden. Nun könnte es aber sein, dass die Hühnerembryonen zu diesem Zeitpunkt schon Schmerz empfinden.

Überzeugung oder Verbraucher- und Selbsttäuschung? Rewe behauptet, die Abtreibung männlicher Küken aus Legehennenlinien sei kein Kükentöten. | Bild: Rewe Group

Der neunte Tag

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben im vergangenen Jahr festgestellt, dass es gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis zum Schmerzempfinden von Hühnerembryonen erst ab dem 15. Bruttag gebe. Sie verweisen aber auch darauf, dass sich die Nozizeption schon ab dem siebten Bruttag herausbilde. Dann hat das Hühnerembryo bereits Nozizeptoren, die Nervenenden, die Schmerzempfinden weitergeben können. Deshalb hat Julia Klöckner auch in ihr Gesetz hineinschreiben lassen, dass ab 2024 Hühnerembryonen nach dem siebten Bruttag nicht mehr getötet werden dürfen. Und genau das beurteilte die Mehrheit der Sachverständigen bei einer Anhörung im Ernährungsausschuss des Bundestages Anfang Mai kritisch. Es gebe aktuell kein „praxis- und massentaugliches“ Verfahren für eine Geschlechtsbestimmung im Brutei vor dem siebten Tag, sagte der Geschäftsführer von Seleggt im Ausschuss. Deshalb müsse man das Gesetz ändern.

Hier offenbart sich der Zynismus der Akteure: Wir haben keine industriell einsetzbare Methode, die die Selektion der Hühnermänner vor dem neunten Bruttag ermöglicht, also pasteurisieren wir die Embryonen eben dann, auch wenn sie Schmerz empfinden. Die vom Bundesverwaltungsgericht gekippte Argumentation, es sei wirtschaftlich nicht zumutbar, die Bruderhähne aufzuziehen, wird ersetzt durch die technische Machbarkeit. Hauptsache, die Hähne können getötet werden. Tierschutzgesetz und Verfassungsrang hin oder her.

Carsten Bauck vermutet, dass es hier nur um die Eliminierung des Kuscheleffekts geht. „Damit nimmt man das Töten aus der Wahrnehmung der Verbraucher.“ Man vergast nicht mehr die süßen, frisch geschlüpften Küken, sondern macht aus den männlichen Embryonen samt Ei eine schockgefrostete Pampe. Dabei kann man im Neun-Tage-Ei schon das ausgebildete Embryo mit Kopf und Schnabel und Extremitäten erkennen. „Es wird sehr wohl grundlos ein Lebewesen getötet“, sagt Carsten Bauck, „aber man hat diesen Kuschelfaktor nicht mehr. Wenn man das Verfahren nicht als Lösung vorstellen würde, sondern als das, was es ist, nämlich eine Abtreibung, dann müssten eigentlich alle, die damals gegen den Paragraphen 218 auf die Straße gegangen sind, jetzt Sturm laufen.“ Zumal die Abtreibung der Hühnermänner deutlich später in der Entwicklung der Embryonen stattfindet, als das beim Menschen erlaubt ist. Was wir sagen würden, wenn nur noch männliche Babys abgetrieben würden, sei mal dahingestellt.

Würde die In-Ovo-Geschlechtsbestimmung und die Abtreibung von männlichen Küken nur als Übergangstechnologie akzeptieren, wenn die Verbraucher damit nicht getäuscht werden: Demeter-Bauer Carsten Bauck, Gründer der Bruderhahn-Initiative | Foto: Bauckhof

Fazit

„Ich würde“, sagt Carsten Bauck, „die In-Ovo-Geschlechtsbestimmung als Brückentechnologie akzeptieren, wenn man klar sagen würde, was dahintersteht: nämlich rein wirtschaftliche Erwägungen.“ Dann aber müsste es auch etwas geben, was danach kommt. Die Eierindustrie müsste dann etwas Zukunft anbieten: Eier ohne Tierleid, ohne Kükentöten und ohne Abtreibung, ohne Quälerei. Also auch ohne die dichtgedrängte „Bodenhaltung“ und ohne den Import von Käfigeiern. Und das müsste auch für die eierverarbeitende Lebensmittelindustrie gelten. Ein Standard für alle. Ohne irreführende Label und Verbrauchertäuschung.

Wird es wohl nicht geben. Was bedeutet das für uns? Es ist in diesem Fall ausnahmsweise relativ einfach: Wir kaufen nur noch Eier aus biologischer Haltung mit Bruderhahnaufzucht. Aber es ist auch kompliziert zugleich, denn wir müssen wachsam sein und Rewes und Pennys und womöglich noch weiteren Wohlfühlattitüden widerstehen. Nein, „ohne Kükentöten“ ist eben nicht ohne, und das unblutige Ei zu kaufen keine ganz leichte Aufgabe. Ab Jahresende wird es einfacher. Die Bioverbände Naturland, Demeter und Bioland wollen bis dahin soweit sein, dass sie sämtliche Bruderhähne aufziehen.

Und nach und nach kommt auch das künftige Zweinutzungshuhn in die Biobetriebe wieder zurück. Ja, der Satz stimmt so, etwas Künftiges kommt zurück. Mit großem Aufwand züchten die Bioverbände gerade etwas wieder herbei, was vor der industriellen Entwicklung der Legehennenlinien mal Standard war: das Huhn für Eier und Fleisch.


Diese Kolumne zum gleichen Thema: Das Ende des Kükentötens? Am 28.01.2021

Diese Kolumne zum Huhn: Anmerkungen zum Haushuhn. Teil I bis V – vom 04.03. bis 01.04.2021

Das Bundesverwaltungsgericht zum Töten männlicher Küken: http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=10908&fromdoctodoc=yes&doc.id=WBRE201900731&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

PROVIEH zur In-Ovo-Geschlechtsbestimmung: https://provieh.de/Eier/Geschlechterbestimmung/In-Ovo

SELEGGT zur eigenen Technologie: https://www.seleggt.com/de/seleggt-verfahren

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zum Schmerzempfinden von Hühnerembryonen: https://www.bundestag.de/resource/blob/805020/58284d172e611640db4dc17ec59d0865/WD-8-075-20-pdf-data.pdf

Rewe zu „Eier ohne Kükentöten“: https://www.rewe-group.com/de/presse-und-medien/newsroom/stories/eier-ohne-kukentoten-wir-sind-und-bleiben-vorreiter/

Die Bruderhahn- und Brudertier-Initiative: https://brudertier.bio/